Rechtliches
Barrierefreiheit
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit nach den Angaben der Hansestadt Warburg.
Stand der Erklärung
Die Erklärung der Hansestadt Warburg wurde am 01.09.2025 erstellt und zuletzt am 01.09.2025 überprüft. Sie basiert auf einer Selbsteinschätzung.
Ziel der Barrierefreiheit
Die Hansestadt Warburg setzt sich dafür ein, digitale Informationen und Dienstleistungen möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage sind unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz NRW und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung NRW.
Bereits unterstützte Funktionen
- Kontrastreiche Gestaltung von Überschriften, Texten und Links.
- Bedienbarkeit mit Maus und Tastatur.
- Aussagekräftige Seitentitel, Linktexte und Bildbeschreibungen.
- Skalierbare Schriftgrößen und unterstützende Funktionen über das Barrierefreiheits-Widget.
Noch nicht vollständig barrierefreie Inhalte
Externe Webseiten, eingebundene Systeme, einzelne Dokumente, Formulare oder ältere PDF-Dateien können Einschränkungen aufweisen. Die Hansestadt Warburg arbeitet daran, die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.
Feedback und Durchsetzungsverfahren
Hinweise zu Barrieren können an die Hansestadt Warburg gerichtet werden. Wenn keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, kann die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen kontaktiert werden.
Telefon Ombudsstelle: 0211 8553451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Quelle: Erklärung zur Barrierefreiheit der Hansestadt Warburg